Elternbeiträge

Die Eltern werden – genau wie bei der Wahl einer Kindertagesstätte – durch einkommensabhängige Beiträge an den entstehenden Kosten beteiligt. Im Gegenzug ist das örtliche Jugendamt für die Qualität und Verlässlichkeit der Kindertagespflege verantwortlich. (Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2005 in Kraft).

Betreuung wird öffentlich gefördert

Die Beiträge der Eltern, die ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen, richten sich nach

  • dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern
  • dem Alter des Kindes
  • der Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden.

(Elternbeitragstabelle,  Elternbeitragssatzung der Stadt Gelsenkirchen, Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen)