Sprachstandsfeststellungsverfahren (Delfin-Test)
In Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) seit dem Jahr 2007 der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt.
Die Sprachstandsfeststellung liegt grundsätzlich in der rechtlichen Verantwortung des Schulamtes.
Überprüft wird, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
Ist dies nicht der Fall und besucht ein Kind keinen Kindergarten, verpflichtet das Schulamt das Kind an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.
Das Sprachstandsfeststellungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt.
Die 1.Stufe findet in der Regel vor oder direkt nach den Osterferien statt.
Die 2. Stufe findet in der Regel vor den Sommerferien statt.
Stufe 1 in Gruppentests:
Von den Tests werden alle Kinder erfasst, die eine Tageseinrichtung besuchen.
Die Eltern erhalten zeitnah eine schriftliche Mitteilung in Form eines Ergebnisbogens über das Resultat.
Für Kinder, die so viele Punkte erreichen, dass eine zusätzliche Sprachförderung nicht erforderlich ist, ist nach der Stufe 1 die Sprachstandsfeststellung beendet.
Kinder, die in einem Punktebereich liegen, bei dem noch keine abschließende Aussage zur Sprachentwicklung getroffen werden kann, werden zum vertiefenden Testverfahren eingeladen. Über den Termin werden die Eltern durch das Schulamt informiert.
Für Kinder, die so wenige Punkte erreichen, dass bereits die erste Stufe des Tests eine zusätzliche Sprachförderung nahelegt, wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen Sprachförderung rechtlich verbindlich festgestellt. Auch für diese Kinder ist damit die Sprachstandsfeststellung nach § 36 Abs. 2 SchulG beendet.
Stufe 2 in Einzeltests:
Kinder, die bisher keinen Kindergarten besuchen und jene, bei denen durch die 1. Stufe des Tests noch keine eindeutigen Erkenntnisse gewonnen werden konnten, werden mit einem umfangreichen Einzeltest auf ihre Sprachentwicklung hin untersucht.
Die Eltern werden über das Ergebnis der 2. Stufe der Sprachstandsfeststellung zeitnah schriftlich in Form eines Ergebnisbogens informiert.
Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, nehmen zwei Jahre vor der Einschulung an einer zusätzlichen Sprachförderung teil.
Die Eltern werden gebeten, innerhalb von vier Wochen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anzumelden.
Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde und die weiterhin keine Kindertageseinrichtung besuchen werden vom Schulamt durch förmlichen, begründeten Bescheid zur Teilnahme an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme verpflichtet.
Die Sprachförderangebote für diese Kinder finden in Tageseinrichtungen für Kinder oder Familienzentren statt.