Betreuungsformen der Kindertagespflege

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. in extra angemieteten Räumen. Weiterhin ist es auch möglich im Verbund in einer Großtagespflege, mit zwei oder drei Kindertagespflegepersonen bis zu maximal neun Kindern zu betreuen. Auch besteht die Möglichkeit als Kindertagespflegeperson ausschließlich nur Vertretung anzubieten. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis von GeKita nötig.

Kindertagespflege im eigenen Haushalt

Die Kinder werden im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Dazu braucht die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die Pflegeerlaubnis regelt auch die mögliche Anzahl der zu betreuenden Kinder. Diese liegt in der Regel zwischen drei bis fünf gleichzeitig anwesenden Kindern.

Kindertagespflege in externen Räumen als alleinige Kindertagespflegeperson

Die Kinder werden von der Kindertagespflegeperson in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räume betreut. Dies kann zum Beispiel eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgebauten Wohnung sein.

Kindertagespflege als Großtagespflege in externen Räumen

Die Kinder werden in von der Kindertagespflegeperson extra für die Kindertagespflege angemieteten Räume betreut. Dies kann zum Beispiel eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgebaute Wohnung oder ein Ladenlokal sein.
Möglich ist ein Zusammenschluss von zwei oder maximal drei Kindertagespflegepersonen. Diese dürfen insgesamt höchstens neun Kinder betreuen. Jede Kindertagespflegeperson bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Die Kinder müssen durch Betreuungsverträge eindeutig den einzelnen Kindertagespflegepersonen zugeordnet sein. Im Zuge des Erlaubniserteilungsverfahrens prüft GeKita, ob die Räumlichkeiten den Anforderungen einer kindgerechten Betreuung entsprechen.

Die Großtagespflegestellen sind in den jeweiligen Stadtteilen mit weiteren Kooperationspartnern wie z.B. Tageseinrichtungen für Kinder vernetzt. So kann z.B. das Außengelände bzw. der Bewegungsraum der benachbarten Kindertageseinrichtung von der Großtagespflegestelle nach Absprache mitgenutzt werden. Den Eltern eröffnet sich durch die Vernetzung die Möglichkeit, bereits während der Betreuungszeit in der Großtagespflegestelle die zukünftigen Tageseinrichtungen für Kinder ihres Kindes kennenzulernen und auf den Wunsch dort an diversen Angeboten, Festen und Veranstaltungen teilzunehmen.

In Zusammenarbeit mit der Bildungsinitiative RUHRFUTUR steht mit den Kinderstuben in Gelsenkirchen ein besonderes Betreuungsangebot zu Verfügung. Hier handelt es sich um ein Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder im Alter von 1-4 Jahren aus geflüchteten und neu zugewanderten Familien.