Infos für Eltern

Miteinander leben, lachen, lernen – das fasst unser Inklusionskonzept in kurzen Worten zusammen. 
Im Tagesablauf lernen die Kinder gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt im Umgang miteinander. Gemeinsam finden pädagogische Angebote, Freispiel, Mahlzeiten und Aktionen statt.
Die enge Zusammenarbeit mit Ihnen ist für uns selbstverständlich – das schließt einen regelmäßigen Austausch über die Entwicklungsschritte Ihres Kindes mit ein.
Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes mit (drohender) Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen ist die individuelle Bewilligung des Förderplatzes durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Kita-Leitung erklärt Ihnen die dafür nötigen Schritte.

Außerdem muss natürlich ein entsprechender Förderplatz in der Wunscheinrichtung oder Tagespflege frei sein.

Kindertagespflege:

In der öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht vereinzelt die Möglichkeit der Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung ab vier Monaten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung. Die Anmeldung erfolgt online über das „Kitaportal“ .

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an GeKita, Frau Claaßen (Telefon 169-9734).

Tageseinrichtungen für Kinder:

Es gibt in Gelsenkirchen zwei Betreuungsmodelle:

  1. Förderplätze in inklusiven Regeleinrichtungen: 
    Dieses Betreuungsmodell bietet GeKita in fast allen Stadtteilen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder an. Auch andere Träger arbeiten in vielen ihrer Kindertageseinrichtungen inklusiv.
     
  2. Heilpädagogische Plätze in kombinierten Einrichtungen:
    Diese Plätze gibt es in drei städtischen kombinierten Tageseinrichtungen von GeKita verteilt über das Stadtgebiet. „Kombiniert“ bedeutet, dass heilpädagogische Plätze als teilstationäre Eingliederungshilfe des LWL und Regelplätze unter einem Dach angeboten werden.

Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre Wunscheinrichtung oder an GeKita, Frau Wehrenbeck (Telefon 169-4242).

Einen ersten Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Betreuungsmodelle bekommen Sie in der folgenden Tabelle:

Informationen über Förderplätze in städtischen kombinierten Einrichtungen und städtischen inklusiven Regeleinrichtungen:                                    

Abkürzung „LWL“: Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Kindertageseinrichtungen

 

Kombinierte Einrichtungen

Inklusive Regeleinrichtungen

Standorte der Förderplätze

Schalke/ Kita Rheinische Straße:

25 heilpädagogische und 2 inklusive Förderplätze  

 

Beckhausen/ Kita Agnesstraße:

16 heilpädagogische Förderplätze
 

Resse/ Kita Uteweg:

25 heilpädagogische Förderplätze

Förderplätze in Regelgruppen werden von GeKita in allen Stadtteilen in fast allen städtischen Kitas angeboten.

 

Hinweis: auch andere Träger bieten diese Förderplätze in vielen Kitas an.

Betreuungszeit

30 Wochenstunden (montags bis freitags 9.00 bis 15.00 Uhr).

Berufstätige Eltern können eine längere Betreuungsmöglichkeit erfragen. Eine geringere Betreuungszeit wird vom LWL nicht bewilligt.

Montags bis freitags im Umfang von 25, 35 oder 45 Wochenstunden.

Es kann (vorübergehend) sinnvoll sein, ein Kind weniger als die gebuchten Stunden zu betreuen, z.B. wenn es Schwierigkeiten bei der Eingewöhnung oder mit den anderen Kindern hat.

Gruppengrößen

14 bis 16 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, davon 4 bis 6 Kinder mit Behinderung.

Betreuung in KiBiz-Regelgruppen mit bis zu 25 Kindern, davon vereinzelt Förderkinder.

Personal

Die Teams bestehen aus (heil-)pädagogischen,  therapeutischen und zum Teil pflegerischen Fachkräften.  Der Personalschlüssel ist höher als in den inklusiven Regeleinrichtungen.

Die Teams bestehen aus pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften und werden in der Regel durch eine Zusatzkraft für Inklusion verstärkt.

Integrationshelfer,

„1-zu-1-Betreuung“

Nein. Der LWL sieht keine „eins-zu-eins-Betreuung“ einzelner Kinder vor.  

Zielgruppen

 

Kombinierte Einrichtungen

Inklusive Regeleinrichtungen

Behinderung

Heilpädagogische Plätze: Kinder mit mittleren bis schweren (Mehrfach-)Behinderungen, Kinder mit starken Entwicklungsverzögerungen, Kinder mit medizinischem Pflegebedarf und Kinder mit starken Verhaltensbesonderheiten.

Kinder mit leichten bis mittleren Behinderungen oder mit deutlichen Entwicklungsverzögerungen.

 

Die Betreuung von Kindern mit schweren Behinderungen oder Erkrankungen wird auf individuelle Anfrage geprüft.

Altersgruppe

Ab 3 Jahre bis zur Einschulung. Im Einzelfall bewilligt der LWL Plätze für jüngere Kinder.

Ab vier Monaten bis zur Einschulung, je nach Gruppenstruktur der Einrichtung.

Besondere Angebote für Förderkinder

 

Kombinierte Einrichtungen

Inklusive Regeleinrichtungen

Medizinische Pflege

Ja, je nach erforderlichem Pflegeumfang in den Kitas in Schalke und Resse möglich.

Nein. 

Therapie in der Kita

Ja. Einige Therapieformen (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Motopädie) gehören zum Platz und müssen genutzt werden.

Nein. Auf Anfrage kann eventuell ein Raum für  externe Therapie zur Verfügung gestellt werden.

Frühförderung in der Einrichtung

Nein. Mit der Aufnahme auf den heilpädagogischen Platz endet in der Regel die Frühförderung des Kindes.

Nein. Auf Anfrage kann eventuell ein Raum für die externe Frühförderung zur Verfügung gestellt werden.

Medikamentenvergabe

Grundsätzlich möglich bei chronisch kranken Kindern, wenn die Medikamente während des Kita-Besuchs erforderlich sind, sowie bei Notfallmedikamenten.

Zugangsvoraussetzungen

 

Kombinierte Einrichtungen

Inklusive Regeleinrichtungen

Anmeldung

Persönliches Anmeldegespräch zusammen mit dem Kind bei der Leitung. Eine Anmeldung über das „Kitaportal“ ist nicht möglich. Weitere Infos:  „Anmeldung für einen heilpädagogischen Kindergartenplatz“)

Eltern melden ihr Kind online über das „Kitaportal“ an und aktivieren dabei den Hinweis, dass ihr Kind einen Integrativplatz benötigt. Eine zusätzliche persönliche Anmeldung bei der Kita-Leitung wird dringend empfohlen.

Hinweis: das gilt ebenfalls für die Kitas anderer Träger.

Anmeldefrist für einen Platz ab 1. August

15. Dezember des Vorjahres.

Empfohlen wird eine Anmeldung spätestens im Herbst des Vorjahres.

Erforderliche Unterlagen für den Förderplatz

Aktueller Arzt- oder Klinikbericht (über die Diagnose/ Entwicklungsstand des Kindes)

Bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit: Nachweis eines gültigen Aufenthaltsstatus des Kindes

Beantragung des Förderplatzes beim LWL

Die Eltern als Antragssteller unterschreiben die Antragsunterlagen im Anmeldegespräch. GeKita schickt den Antrag nach dem Platzvergabe-verfahren an den LWL, wenn das Kind einen Platz erhalten kann.

Die Kita ist Antragsteller. Die Eltern unterschreiben in der Kita ihr Einverständnis mit der Datenweitergabe an den LWL.

Verpflichtende Nach-weise für den Kita-Besuch allgemein

Impfberatungsnachweis (§ 34 Abs. 10a IfSG)

Masernschutznachweis (§ 20 IfSG)

Nachweis über eine altersentsprechende Gesundheitsuntersuchung des Kindes (§ 12 KiBiz)

Organisatorisches

 

Kombinierte Einrichtungen

Inklusive Regeleinrichtungen

Träger

Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita).

Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) und andere Träger von Tageseinrichtungen.

Kostenübernahme

100 % durch den LWL (teilstationäre Eingliederungshilfe).

Mischförderung über LWL und KiBiz-Finanzierung.

Elternbeiträge

Nein.

Ja, gemäß der jeweils aktuellen Beitragssatzung.

Mittagessen

Ja, die Teilnahme am Mittagessen (kostenpflichtig) ist verpflichtend.

Je nach Betreuungsumfang und Kapazität der Kita ist ein kostenpflichtiges Mittagessen möglich.

Fahrdienst

Ja, auf Wunsch der Eltern (für die Betreuungszeit 9 bis 15 Uhr).

Die Kosten trägt der LWL als freiwillige Leistung.

Der LWL bezahlt in Ausnahmefällen bei schwerer (Geh-) Behinderung des Kindes einen Fahrdienst.