Für Kindertagespflegepersonen

Was ist eine Kindertagespflegeperson?

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. in extra angemieteten Räumen. Weiterhin ist es auch möglich im Verbund in einer Großtagespflege, mit zwei oder drei Kindertagespflegepersonen bis zu maximal neun Kindern zu betreuen. Auch besteht die Möglichkeit als Kindertagespflegeperson ausschließlich nur Vertretung anzubieten. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis von GeKita nötig.

Die Kindertagespflegeperson ist in der Regel selbstständig tätig. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Tätigkeit ein steuerpflichtiges Entgelt vom öffentlichen Jugendhilfeträger erhalten. Grundsätzlich muss für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kein Gewerbe angemeldet werden, sofern Sie alleine oder in einer Großtagespflege tätig ist. 

Die Sach- und Betriebskosten werden zusätzlich erstattet. Außerdem steht Ihnen, wenn Sie über die öffentliche Jugendhilfe die Kindertagespflege anbieten, die Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge in voller Höhe zu, ebenso die Hälfte der Beiträge für eine Altersvorsorge und für die Kranken- und Pflegeversicherung. 

Sie müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und für ihre Versicherungen selbst sorgen. Falls  eventuell nicht immer alle Plätze belegt sein sollten oder für den Fall, dass Sie durch Fehlzeiten, Krankheit oder Urlaub einmal weniger Einnahmen haben, müssen Sie entsprechend vorsorgen.

Das hört sich erstmal schwierig an, kann aber auch Vorteile haben: als Selbstständige können Sie selbst entscheiden, wie Ihr Alltag aussehen wird.

Wenn Sie selbst Räume anmieten, die ausschließlich für die von Ihnen angebotene Betreuung für Kinder in der Kindertagespflege genutzt werden, können Sie von GeKita einen Mietzuschuss erhalten. Für genauere Informationen können die Fachberatungen kontaktiert werden.

Bei GeKita legen wir viel Wert auf die Kooperation zwischen Kindertagespflegeperson und GeKita. Vor Ausstellung der Pflegeerlaubnis wird eine Vereinbarung zwischen GeKita und der Kindertagespflegeperson geschlossen in der auch die Kooperation mit GeKita geregelt wird. 

Laufende Geldleistungen

Für viele Personen ist eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson die ideale Kombination von Familie und Beruf. Die laufende Geldleistung wird auf der Grundlage und nach den Modalitäten der abgeschlossenen „Vereinbarung mit der Kindertagespflegeperson zur laufenden Geldleistung und Qualifizierung“ und abhängig vom nachgewiesenen Qualifizierungsgrad der Kindertagespflegeperson regelmäßig zur Mitte des Folgemonats an die Kindertagespflegeperson gezahlt. Genauere Informationen sind den Richtlinien zur Kindertagespflege zu entnehmen.

So werden Sie Kindertagespflegeperson

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese wird notwendig, sobald Sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt für mehr als 3 Monate betreuen möchten. Die Pflegeerlaubnis erteilt GeKita nach einer umfangreichen Eignungsprüfung.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erhalten Sie durch GeKita bei der zuständigen Fachberatung, die für ihren Stadtteil in dem Sie wohnen zuständig ist. 

Fachberatungen der Kindertagespflege bei GeKita

Barbara Franitza – Eignungsprüfung und Pflegeerlaubnis, Ansprechpartnerin für KTPP aus anderen Kommunen
0209 169 – 9281

Nicole Olbrich – Buer, Erle, Resse, Hassel, Beckhausen
0209 169 – 2184

Miriam Begel – Bismarck, Feldmark, Horst
0209 169-3521

Ann-Kathrin Claaßen – Neustadt, Ückendorf, Rotthausen, Altstadt, Scholven
0209 169 – 9734

Nicole Schmidt – Schalke & Kinderstuben
0209 169 – 9840