Elternbeiträge

Die steigenden Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung stellen auch für die Kommunen einen erheblichen finanziellen Kraftakt dar. Langfristiges sozialpolitisches Ziel der Stadt Gelsenkirchen ist es, eine für den Bürger kostenfreie Tagesbetreuung anzubieten.
Aufgrund der angespannten finanziellen Situation wird sich dieses Ziel aber in absehbarer Zeit leider nicht realisieren lassen. Daher leisten die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen.
Beitragszeitraum für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich das Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli)
Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) wurde eine deutliche Steigerung der Flexibilität in der Kindertagesbetreuung erzielt. Eltern haben nun die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsstruktur einer Einrichtung das für sie geeignete Betreuungsmodell zu wählen. Also zahlt man nur für die Betreuungszeit, die man benötigt.

Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 22.Juli 2011 das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Erstes KiBiz - Änderungsgesetz) beschlossen.

Bestandteil des KiBiz – Änderungsgesetzes ist unter anderem der Einstieg in die Beitragsfreiheit durch das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung.

Nach § 23 Abs. 1 KiBiz – Änderungsgesetz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.

Sollte sich bis zum Schulstart herausstellen, dass diese Kinder doch nicht die Schulfähigkeit besitzen, wird die Beitragspflicht  für maximal 12 Monate gewährt, d.h. die Befreiung für das dann kommende letzte Kindergartenjahr wird unter Anrechnung der bereits „befreiten“ Monate erfolgen.

Wie ist der Vergleich mit den Nachbarstädten?

Mit der Novellierung des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) zum 01.08.2008 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für Elternbeiträge aufgehoben. Die Städte und Gemeinden waren gehalten, jeweils für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu erlassen.
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Beiträgen für gleiche Leistungen in einem vergleichbaren Einzugsgebiet hat die Stadt Gelsenkirchen, zusammen mit 12 benachbarten Ruhrgebietsstädten, eine gemeinsame Beitragssatzung und Beitragstabelle erarbeitet, die zum 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Neben einem logischen Aufbau, der den Bürgern Übersichtlichkeit und Beitragsklarheit vermittelt, zeichnet sie sich auch mit hoher Beitragsgerechtigkeit durch eine differenzierte Staffelung aus.
Die Beiträge der Eltern, die ihr Kind in einer Tageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen, richten sich nach
•    dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern
•    dem Alter des Kindes
•    der Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden.
 

Mehrere Betreuungsformen für Ihr Kind

Sollten Sie für Ihr Kind eine Kombination verschiedener Betreuungsformen innerhalb Gelsenkirchens in Anspruch nehmen (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege), so werden die Betreuungsstunden zusammengerechnet und es fällt nur ein Elternbeitrag an.

Betreuung von mehreren Kindern aus Ihrer Familie

Wenn mehrere Kinder Ihrer Familie eines der Betreuungsangebote (Tagespflege / Tageseinrichtung / Offene Ganztagsschule) innerhalb Gelsenkirchens in Anspruch nehmen, so ist ebenfalls nur für ein Kind der Elternbeitrag zu entrichten.
Ergeben sich aufgrund der Betreuungsart unterschiedlich hohe Beiträge, so ist für das betreffende Kind der nach dieser Berechnung höchste Beitrag zu zahlen.

Zusätzlich zu den Betreuungskosten fallen aber gegebenenfalls Verpflegungskosten für jedes betreute Kind an.
 

Mittagsverpflegung

Kinder, die mittags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr betreut werden, erhalten in den GeKita - Tageseinrichtungen ein warmes Mittagessen. Die Kosten des Mittagessens richten sich bei Teilnahme am Verbundessen nach den Regelungen der "Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der GeKita". Die Rechnungsstellung erfolgt gemeinsam mit der Erhebung der Elternbeiträge durch GeKita.
Bei Einrichtungen, die das Mittagessen durch einen Förderverein anbieten, kann dieser Betrag abweichen. Die Verpflegungskosten werden hier durch die Einrichtungsleitung vor Ort erhoben.

Erweiterte Betreuungszeiten

In einzelnen GeKita – Tageseinrichtungen werden zusätzliche Betreuungszeiten für berufstätige Eltern angeboten.
Die erweiterten Öffnungszeiten decken den Betreuungsbedarf in der Zeit von 6.00 bis 7.00 Uhr  und von 17.00 bis 20.00 Uhr ab.
Für die erweiterte Betreuung wird ein zusätzlicher Betrag zu dem bereits festgesetzten Beitrag lt. Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen erhoben.
Näheres finden Sie unter Downloads auf dem Infoblatt erweiterte Öffnungszeiten.

Beiträge für die offene Ganztagsschule (OGS)

Neben den Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erhebt GeKita auch die Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS). Die Anmeldung für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt jedoch direkt in der jeweiligen Schule, in der das Betreuungsangebot besteht.