Elternbeiträge
Die Eltern leisten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen.
Beitragszeitraum für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich das Kindergartenjahr (1. August bis 31. Juli)
Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) wurde eine deutliche Steigerung der Flexibilität in der Kindertagesbetreuung erzielt. Eltern haben nun die Möglichkeit, im Rahmen der Angebotsstruktur einer Einrichtung das für sie geeignete Betreuungsmodell zu wählen. Also zahlt man nur für die Betreuungszeit, die man benötigt.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat durch Satzungsbeschluss vom 10. April 2025 entschieden, die Erhebung der Elternbeiträge ab dem 1. August 2025 auszusetzen.
Aus diesem Grunde sind für alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege besuchen, für den Betreuungszeitraum ab August 2025 keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
Beitragsfreiheit in den letzten Kindergartenjahren
Bereits im Jahr 2011 hatte der Landtag Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) beschlossen, wodurch unter anderem der Einstieg in die Beitragsfreiheit durch das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung erleichtert wurde.
Durch die erneute Änderung des KiBiz zum 01.08.2020 profitieren Eltern nicht mehr nur von einem, sondern von zwei beitragsfreien Kindergartenjahren.
Nach § 50 Abs. 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Diese gesetzliche Beitragsbefreiung gilt unabhängig von der Aussetzung der Elternbeiträge ab 01. August 2025 weiter.
Wie ist der Vergleich mit den Nachbarstädten?
Mit der Novellierung des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) zum 01.08.2008 wurde die bis dahin landesweit gültige Beitragstabelle für Elternbeiträge aufgehoben. Die Städte und Gemeinden waren gehalten, jeweils für ihr Einzugsgebiet eigene Beitragssatzungen zu erlassen.
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Beiträgen für gleiche Leistungen in einem vergleichbaren Einzugsgebiet hat die Stadt Gelsenkirchen, zusammen mit 12 benachbarten Ruhrgebietsstädten, eine gemeinsame Beitragssatzung und Beitragstabelle erarbeitet, die zum 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Die Stadt Gelsenkirchen hat seitdem von einer Erhöhung der Elternbeiträge abgesehen. Neben einem logischen Aufbau, der den Bürgern Übersichtlichkeit und Beitragsklarheit vermittelt, zeichnet sie sich auch mit hoher Beitragsgerechtigkeit durch eine differenzierte Staffelung aus.
Die Beiträge der Eltern, die ihr Kind in einer Tageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen, richten sich nach
• dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern
• dem Alter des Kindes
• der Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden.
Von der Aussetzung der Elternbeiträge ab dem 1. August 2025 können ausschließlich Kinder profitieren, die eine Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege in Gelsenkirchen besuchen.
Mehrere Betreuungsformen für Ihr Kind
Sollten Sie für Ihr Kind eine Kombination verschiedener Betreuungsformen innerhalb Gelsenkirchens in Anspruch nehmen (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege), so werden die Betreuungsstunden zusammengerechnet.
Betreuung von mehreren Kindern aus Ihrer Familie
Wenn mehrere Kinder Ihrer Familie eines der Betreuungsangebote (Tagespflege / Tageseinrichtung / Offene Ganztagsschule) innerhalb Gelsenkirchens in Anspruch nehmen, so ist nur für ein Kind der Elternbeitrag zu entrichten.
Ergeben sich aufgrund der Betreuungsart unterschiedlich hohe Beiträge, so ist für das betreffende Kind der nach dieser Berechnung höchste Beitrag zu zahlen.
Sollte sich eines der Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr befinden und somit kein Elternbeitrag für dieses Kind zu entrichten sein, so entfallen auch die Elternbeiträge für alle weiteren Kinder.
Auf Grund der Aussetzung der Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege entfallen für Geschwisterkinder, welche die OGS besuchen, ebenfalls die Elternbeiträge.
Unabhängig von den Betreuungskosten fallen aber gegebenenfalls Verpflegungskosten für jedes betreute Kind an.
Mittagsverpflegung
Kinder, die mittags in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr betreut werden, erhalten in den GeKita - Tageseinrichtungen ein warmes Mittagessen. Die Kosten des Mittagessens richten sich bei Teilnahme am Verbundessen nach den Regelungen der "Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der GeKita". Die Rechnungsstellung erfolgt durch GeKita.
Bei Einrichtungen, die das Mittagessen durch einen Förderverein anbieten, kann dieser Betrag abweichen. Die Verpflegungskosten werden hier durch die Einrichtungsleitung vor Ort erhoben.
Erweiterte Betreuungszeiten
In einzelnen GeKita – Tageseinrichtungen werden zusätzliche Betreuungszeiten für berufstätige Eltern angeboten.
Die erweiterten Öffnungszeiten decken den Betreuungsbedarf in der Zeit von 6.00 bis 7.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr ab.
Näheres finden Sie unter Downloads auf dem Infoblatt erweiterte Öffnungszeiten.
Beiträge für die offene Ganztagsschule (OGS)
Neben den Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erhebt GeKita auch die Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS). Die Anmeldung für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt jedoch direkt in der jeweiligen Schule, in der das Betreuungsangebot besteht.


