Eltern haben ein Recht auf Beratung

Eltern haben das Recht, zwischen verschiedenen Betreuungseinrichtungen und –formen für ihr Kind zu wählen und können – bevor sie sich entscheiden - bei GeKita die fachkundige Beratung hinsichtlich ihrer Betreuungswünsche und Erziehungsvorstellungen in Anspruch nehmen. Zur Auswahl stehen Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder von verschiedenen Trägern oder die Betreuung in Kindertagespflege durch eine geeignete Tagespflegeperson.

Gemäß des neuen Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) ist es laut § 3, 2 die Aufgabe des pädagogischen Personals in den Tageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen, den „Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten“. Regelmäßige Informationen über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihrer Kinder sind Grundlage einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.  

Die Mitwirkungsgremien  Elternversammlung, Elternbeirat und Rat der Kindertageseinrichtungen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal. Pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten, personelle Veränderungen, Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit sind Themen dieser Gremien.

Zahlreiche Angebote für Eltern möchten diese in der Erziehung unterstützen.