Erziehungspartnerschaft

Eltern und Kindertagespflegepersonen stimmen ihre jeweiligen Erziehungsvorstellungen, ihre Wünsche und Erwartungen an den jeweils anderen gleichberechtigt, also auf Augenhöhe, vor Betreuungsbeginn miteinander ab. Eine partnerschaftliche Grundhaltung, geprägt von gegenseitiger Achtung und Toleranz, schließt Differenzen nicht aus; sie ist jedoch hilfreich beim Bewältigen möglicher Konflikte.

Der regelmäßige Austausch zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson während der Betreuungsdauer trägt ebenfalls zum Gelingen einer Erziehungspartnerschaft bei und ist für das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes unverzichtbar.