Bewertungskriterien

Kriterien für das Trägerauswahlverfahren beim Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung in Gelsenkirchen gemäß Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 02.07.2019

Bewertungskriterien:

Referenzen des Trägers als Kita-Betreiber

  • Erfahrungen als Träger im KiTa - Bereich in Nordrhein-Westfalen
  • Erfahrungen als Träger der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen
     
    Art und Qualität der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger
  • Anschluss an einen Spitzenverband / Sicherstellung der Fachberatung
  • Teilnahme am zentralen Online-Vormerksystem
  • Übernahme kommunaler Standards
  • Bereitschaft zur Teilnahme an AG §78 SGB VIII
  • Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
  • Bereitschaft zur Umsetzung des gemeinsamen Sprachförderkonzeptes der Stadt Gelsenkirchen                                               
     
    Fachliches Konzept
  • Konzeptionelle Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit auf den Sozialraum bezogen für diesen Standort
  • Integrative gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern
  • Maßnahmen zur Sprachförderung
  • Zusammenarbeit mit Eltern
     
    Sozialraumorientierung: Einbeziehung der Stadtteilakteure und ihrer Ressourcen
  • Kooperationsbezüge im Stadtteil
  • Einbeziehung vorhandener Strukturen und anderer Anbieter aus dem Stadtteil
  • Bedarfsgerechte, abgestimmte Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen Angebote
  • Zusammenarbeit mit Eltern
  • Flexible bedarfsgerechte Anpassungen der Angebote
  • Besondere Eignung