Bewertungskriterien
Kriterien für das Trägerauswahlverfahren beim Ausbau der institutionellen Kindertagesbetreuung in Gelsenkirchen gemäß Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 02.07.2019
Bewertungskriterien:
Referenzen des Trägers als Kita-Betreiber
- Erfahrungen als Träger im KiTa - Bereich in Nordrhein-Westfalen
- Erfahrungen als Träger der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen
Art und Qualität der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger - Anschluss an einen Spitzenverband / Sicherstellung der Fachberatung
- Teilnahme am zentralen Online-Vormerksystem
- Übernahme kommunaler Standards
- Bereitschaft zur Teilnahme an AG §78 SGB VIII
- Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
- Bereitschaft zur Umsetzung des gemeinsamen Sprachförderkonzeptes der Stadt Gelsenkirchen
Fachliches Konzept - Konzeptionelle Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit auf den Sozialraum bezogen für diesen Standort
- Integrative gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern
- Maßnahmen zur Sprachförderung
- Zusammenarbeit mit Eltern
Sozialraumorientierung: Einbeziehung der Stadtteilakteure und ihrer Ressourcen - Kooperationsbezüge im Stadtteil
- Einbeziehung vorhandener Strukturen und anderer Anbieter aus dem Stadtteil
- Bedarfsgerechte, abgestimmte Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen Angebote
- Zusammenarbeit mit Eltern
- Flexible bedarfsgerechte Anpassungen der Angebote
- Besondere Eignung