Elternbeirat

Die Eltern haben im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Mitsprache am Geschehen in der Tageseinrichtung. Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger werden in jeder Kindertageseinrichtung der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. Letzterem gehören Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates an.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Er ist über wesentliche personelle Veränderungen bei den pädagogischen Kräften zu informieren. Gestaltungshinweise des Elternbeirates hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.