Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Die amtliche Fassung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das der nordrhein-westfälische Landtag hat am 25. Oktober 2007 in Düsseldorf verabschiedet hat, ist am 01.08.2008 in Kraft getreten und wurde zum 01.08.2020 letztmalig novelliert.

Das KiBiz soll die individuelle Förderung der Kinder verbessern, neue Möglichkeiten der Sprachförderung eröffnen und den Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder vorantreiben.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll vereinfacht werden. Durch mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Betreuungszeiten und durch die Ausweitung des Angebots für Kinder unter drei Jahren soll besonders berufstätigen Eltern geholfen werden.
Diese finden in den Tageseinrichtungen für Kinder ein vielfältiges Angebot mit unterschiedlichen Betreuungszeiten vor und können einen möglichst bedarfsgerechten Stundenumfang buchen.

Die von Ihren Wunscheinrichtungen angebotenen Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem KiBiz folgende Ziele:

  • Die Bildungs- und Erziehungsarbeit soll präzisiert und gestärkt werden. Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren.
  • Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
  • Die Zusammenarbeit mit der Schule soll intensiviert werden.
  • Kindertageseinrichtungen sollen durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiter entwickelt werden.
  • Die Betreuungsangebote für unterdreijährige Kinder sollen nachhaltig ausgebaut werden.
  • Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen soll abgesichert werden.
  • Der Gesundheitsschutz für Kinder soll gestärkt werden.
  • Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt.
  • Bürokratische Hürden sollen abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet werden, dass Angebote flexibler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können.
  • Die Qualität der Einrichtungen soll u. a. durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weit reichende Evaluierung gesichert werden.
  • Die Kindertagespflege wird landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert. Nähere Informationen hierüber finden Sie auch unter A – Z => Kindertagespflege => Kinderbildungsgesetz.

Die Umsetzung dieser durch das KiBiz gesteckten Ziele hat in den Tageseinrichtungen von GeKita oberste Priorität.