Betreuungszeiten in den Tageseinrichtungen

Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 2008 haben Eltern die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Betreuungszeiten zu wählen. Sie können je nach Bedarf entweder 25, 35 oder, wenn sie berufstätig oder in Ausbildung sind, 45 Stunden oder mehr buchen. Ein Ziel des Kinderbildungsgesetzes ist die flexiblere Nutzung von Betreuungszeiten und damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Jede Tageseinrichtung in Gelsenkirchen hat eine Angebotsstruktur, die sich am Bedarf der Eltern sowie an den personellen, pädagogischen und konzeptionellen Möglichkeiten der Einrichtung orientiert.
Innerhalb des Stundenumfangs (25, 35, 45, über 45 Stunden) gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Betreuungszeitvarianten.
Über das Angebot in Ihrer Nähe können Sie sich direkt in den Tageseinrichtungen informieren.