Sprachförderung

Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das am 1.8.2008 in Kraft getreten ist, ist die Sprachförderung als Schwerpunkt der frühkindlichen Bildungsarbeit erstmalig gesetzlich verankert worden.

Ebenfalls mit dem Kinderbildungsgesetz geregelt ist die Finanzierung zusätzlicher, individueller Sprachfördermaßnahmen.
Sie kommen allen Kindern zugute, bei denen sich in den verpflichtenden Sprachtests zwei Jahre vor der Einschulung ein besonderer Bedarf an Unterstützung zeigt.
s. Delfin-Test / s. Sprachstandsfeststellungsverfahren

Sprachförderung ist Querschnittsaufgabe in allen Bildungsbereichen und findet in der alltäglichen Interaktion aber auch in besonderen Förderangeboten statt.

Alle Kinder, die einen Sprachförderbedarf haben, nehmen an zusätzlichen Angeboten in unseren Tageseinrichtungen teil.

Die städtischen Tageseinrichtungen arbeiten nach einem einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden sprachlichen Bildungskonzept.
s. Sprachförderkonzept

Die Auswahl unserer Konzepte basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Spracherwerbsforschung.
Da die Spracherwerbsprozesse bei den Fünf- bis Sechsjährigen anders verlaufen als bei Zwei- bis Dreijährigen erfolgt die Sprachförderung nach altersdifferenzierten Programmen.
Die unter Dreijährigen mit ihren Müttern werden bereits ebenfalls in die Förderung mit einbezogen.
In der sprachlichen Förderung gewährleisten wir einen nahtlosen Übergang in die Grundschule, die nach demselben Sprachförderprogramm weiter arbeitet.

Sowohl deutsche Kinder als auch Kinder anderer Herkunftssprachen profitieren gleichermaßen von den Sprachförderangeboten in unseren Tageseinrichtungen.
Wichtig ist uns, dass die Eltern die Sprachförderprozesse auch zu Hause aktiv unterstützen. Hierfür bieten wir Hilfestellungen an und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.