Kinderkrankheiten

Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (gelbes Untersuchungsheft) oder aber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Erkrankt ein Kind in der Tageseinrichtung oder entsteht der Verdacht auf eine Erkrankung, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Diese müssen das Kind – falls erforderlich – so schnell wie möglich abholen. Denn die Tageseinrichtung kann dem kranken Kind nicht den nötigen Rahmen bieten, den es benötigt, um gesund zu werden (Ruhe, ungeteilte Aufmerksamkeit). Aus diesem Grund und zum Wohle der anderen Kinder (Ansteckungsgefahr) kann ein krankes Kind im Kindergarten nicht betreut werden.

Bei einigen Krankheiten wird vor dem Wiederbesuch der Einrichtung ein ärztliches Attest benötigt, mit dem bescheinigt wird, dass das Kind die Kita wieder besuchen darf. Die betreuende Tageseinrichtung gibt hier gerne Auskunft.