Betreuungszeiten in der Kindertagespflege

Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege sind flexibel gestaltbar. Sie werden zwischen Kindertagespflegeperson und der/den sorgeberechtigten Person/en vertraglich vereinbart und werden nach Absprache mit der Kindertagespflegeperson individuell angepasst.

Die Kindertagespflegeperson spricht ihren Urlaub rechtzeitig mit der/den sorgeberechtigten Person/en ab, sodass die Eltern ihren Urlaub ebenso rechtzeitig planen können. Für einen eventuellen Ausfall der Kindertagespflegeperson durch Krankheit, kann über die Fachberatung der GeKita eine Vertretung organisiert werden.