Elternbeitrag Kindertagespflege

Eltern, die das Betreuungsangebot für Kinder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, werden an den entstehenden Kosten beteiligt. Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Alter des zu betreuenden Kindes, dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden. Er ist in der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 21.02.2008 geregelt.