Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII in der Kindertagespflege

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist ein vorrangiges Ziel der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kindertagespflegepersonen haben von GeKita eine spezielle Schulung und Anweisungen für die Vorgehensweise im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung erhalten. Sie sind verpflichtet, stets auf Anzeichen möglicher Kindeswohlgefährdungen zu achten und der zuständigen Fachkraft bei GeKita ihre gewonnenen Einschätzungen mitzuteilen.