Pflegeerlaubnis / Eignungsprüfung in der Kindertagespflege

Eine Pflegeerlaubnis benötigt, wer Kinder gegen Entgelt in Räumen außerhalb ihrer Wohnung, mehr als 15 Stunden wöchentlich und für mehr als drei Monate betreuen will. Diese Erlaubnis gilt in der Regel für fünf Jahre und ist notwendig ab der Betreuung des ersten Kindes. Insgesamt kann eine Kindertagespflegeperson maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Wer ohne Pflegeerlaubnis tätig ist, handelt ordnungswidrig.

Zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist GeKita. Bevor eine Pflegeerlaubnis erteilt werden kann, überprüft GeKita die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Zugangsvoraussetzungen sind mindestens ein Hauptschulabschluss und der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die eigene Haushaltsführung sowie gute Deutschsprachkenntnisse. Im Anschluss daran prüft GeKita zudem die persönliche, familiäre und fachliche Eignung der Kindertagespflegeperson als auch die Zweckmäßigkeit der Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung.