Verträge und Vereinbarungen in der Kindertagespflege

Vor Beginn des Betreuungsverhältnisses wird mit der Kindertagespflegeperson ein Vertrag zur Betreuung geschlossen, in dem Betreuungszeiten, Verpflegungskosten und weiteres geregelt werden.

Zwischen der Kindertagespflegeperson und GeKita wird außerdem eine schriftliche Vereinbarung über die laufende monatliche Geldleistung und die Qualifizierung geschlossen, wobei die Höhe der laufenden Geldleistung von der Anzahl der geleisteten Betreuungsstunden sowie auch vom Grad der Qualifikation der Kindertagespflegeperson abhängt.